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Kriterien des Fairen Handels

 

Die Konvention der Weltläden formuliert das Selbstverständnis der Weltläden in Deutschland sowie die zentralen Kriterien, an denen Weltläden ihre Arbeit messen. Auf der Mitgliederversammlung vom 15.-17. Oktober 2010 wurde mit der Verabschiedung der Neufassung der Konvention ein zweijähriger verbandsinterner Prozess abgeschlossen.

Die Unterzeichnung der Konvention der Weltläden ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Weltladen-Dachverband. Der Weltladen Frankenthal hat sich zu dieser Konvention verpflichtet und ist Mitglied des Weltladen-Dachverbandes e.V..

 

Was beinhaltet die Konvention der Weltläden?

Es gibt sieben Verhaltensweisen, zu denen sich die Unterzeichner, d. h. die Weltläden, aber auch deren Partner, also die Groß-Handelsorganisationen und die Produzenten in ihren Kleingruppen und Cooperativen, verpflichten. Diese bilden den Kern der Konvention und lauten wie folgt:

  1.     Sozial- und Umweltverträglichkeit
  2.     Transparenz
  3.     demokratische Organisationsform
  4.     Kontinuität
  5.     non-profit-Charakter
  6.     Information und Bildungsarbeit
  7.     Regeln für Ergänzungsprodukte

 

Link zur vollständigen Konvention